Notar

Dr. Sebastian Feige

IMMOBILIEN

Kaufverträge

Der Kauf einer Immobilie, sei es ein Haus, eine Wohnung, ein Bauplatz oder ein Gewerbeimmobilie, stellt für viele Menschen das wirtschaftlich bedeutendste Rechtsgeschäft in ihrem gesamten Leben dar.

Um angesichts dieser immensen wirtschaftlichen Tragweite eine sachgerechte Beratung der Käufer- und Verkäuferseite und eine rechtlich zweifelsfreie Gestaltung und Abwicklung des Kaufvertrages zu gewährleisten, ist die Mitwirkung eines Notars hierbei gesetzlich vorgeschrieben. Meine Aufgabe ist es unter anderem, die Vertragsparteien vor (ungewollten) ungesicherten Vorleistungen zu schützen und somit zu gewährleisten, dass die Käuferseite den Kaufpreis erst zahlen muss, wenn ihr Eigentumserwerb ausreichend gesichert ist, und die Verkäuferseite das Eigentum an der Immobilie nicht verliert, ohne zuvor den Kaufpreis erhalten zu haben.

Mein Team und ich stehen Ihnen bei jedem einzelnen Abwicklungsschritt eines Kaufvertrages zur Seite und betreuen Sie in allen Phasen des Immobilienkaufs, beginnend bei dessen Vorbereitung, über die Beurkundung und dessen Vollzug, der mit der Eigentumsumschreibung durch das Grundbuchamt auf den Käufer endet.

Übergabeverträge

Die Übertragung einer Wohnung oder eines Grundstücks an die Nachkommen oder sonstige Angehörige kann aus einer Vielzahl von Gründen gewünscht sein (wirtschaftliche Absicherung, Erleichterung der Begründung eines eigenen Hausstandes der beschenkten Person, Reduzierung der Belastung der Erben durch Erbschaftsteuer im Todesfall, Eindämmung von Pflichtteilsansprüchen).

Welche Vorteile eine lebzeitige Übertragung in Ihrer konkreten Situation bietet und welche Möglichkeiten der Absicherung für die übergebende Person bestehen (z.B. Nießbrauch, Wohnungsrecht, bedingte Rückforderungsrechte), finden wir gemeinsam heraus.