In einer Gesellschaft, die aufgrund des medizinischen Fortschritts immer älter wird, ist es unverzichtbar, Vorsorge für den Fall zu treffen, dass ein Mensch wegen eines Unfalls oder Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse selbst zu regeln.
Wurde dies versäumt, wird für den Betroffenen ein Betreuer bestellt.
Existiert in einer solchen Situation hingegen eine General- und Vorsorgevollmacht, bedarf es einer Betreuerbestellung nicht. Vielmehr kann die bevollmächtigte Person einerseits die finanziellen Angelegenheiten des Vollmachtgebers regeln, über Vermögen verfügen, Abrechnungen mit Krankenkassen sowie Versicherern vornehmen und gegenüber Behörden in Angelegenheiten des Vollmachtgebers auftreten.
Andererseits steht der bevollmächtigten Person ein Entscheidungsrecht in allen persönlichen, aus dem Notfall heraus entstehenden Angelegenheiten zu. Sie hat ein Einsichtsrecht in die Krankenakte, kann über medizinische Behandlungen und schmerzlindernde Maßnahmen bestimmen und Regelungen über den Aufenthaltsort des Vollmachtgebers treffen. Zudem verschafft die Vollmacht Klarheit dahingehend, wer für Ärzte und medizinisches Personal der richtige, weil zu Entscheidungen befugte, Ansprechpartner ist.
Die vielfältigen und weitreichenden Möglichkeiten der General- und Vorsorgevollmacht erläutere ich Ihnen bei deren Beurkundung, erörtere hierbei auch denkbare Risiken und zeige Wege zu deren Vermeidung auf.